Der Bußgeldbescheid – Was Sie zu Einspruch und Verjährung wissen müssen
Wird Ihnen eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen, erhalten Sie einen Bußgeldbescheid. Was darunter zu verstehen ist, wann sich ein Einspruch lohnt und wann Verjährung eintritt, erfahren Sie hier.- Was ist ein Bußgeldbescheid?
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Über rote Ampel gefahren
- Handy am Steuer benutzt
- Zu geringen Abstand gehalten
- Alkohol am Steuer
- eine Geldbuße,
- Punkte in Flensburg,
- ein Fahrverbot oder
- die Anordnung eines Fahrtenbuchs.
- Einspruch gegen Bußgeldbescheid – lohnt sich das?
- Sie sind das Fahrzeug nicht gefahren.
- Die Messgeräte waren nicht richtig eingestellt oder falsch platziert.
- Der Vorwurf ist bereits verjährt.
- Auf dem Blitzerfoto ist die Person nicht eindeutig erkennbar.
- Die verhängte Strafe ist rechtswidrig. Das kann insbesondere das Fahrverbot oder die Anordnung eines Fahrtenbuchs betreffen.
- Die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt, ist falsch oder unvollständig.
- Kennzeichen oder Namen sind falsch zugeordnet (kleine Schreibfehler ausgenommen).
- Wann verjährt ein Bußgeldbescheid?
- Sie erhalten einen Bußgeldbescheid oder es wird Klage erhoben. Die Verjährungsfrist beginnt neu und beträgt sechs Monate.
- Sie erhalten einen Anhörungsbogen. Die Verjährungsfrist von drei Monaten beginnt nun erneut zu laufen.
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