Urteil des AG Frankfurt Oder vom 29.08.2012
Keine (rechtskräftige) Entziehung der Fahrerlaubnis und keine MPU trotz 1,6 Prom.: Mit Urteil vom 29.08.2012 hat das AG Frankfurt/Oder aufgrund einer 6,5-monatigen IVT-Hö Verkehrstherapie und 6-monatiger nachgewiesener Abstinenz 7,5 Monate nach der Trunkenheitsfahrt mit 1,60 Prom. (gemäß Polizeiarzt „nicht merkbar“ unter Alkohol) den vorläufig entzogenen Führerschein im Gerichtstermin wieder zurückgegeben; keine MPU im Straf- und Verwaltungsrecht!

Urteil des AG Königs Wusterhausen vom 13.09.2012
RÜCKGABE DES FÜHRERSCHEINS 10 WOCHEN NACH PKW-FAHRT mit 1,51 Promille (nur 2 Monate dekl. – bereits abgegoltenes – Fahrverbot) aufgrund IVT-Hö Verkehrstherapie
(Arndt Himmelreich wurde vom Gericht als sachverständiger Zeuge geladen)

Urteil des AG Bernau vom 24.07.2012
RÜCKGABE DES FÜHRERSCHEINS im Gerichtstermin trotz 1,34 Promille gut 4 Monate nach dem Auffahrunfall auf anderen PKW mit Fahrer (Gefahr für Leib und Leben) (ÜBER 10 MONATE WENIGER SPERRE als im Strafbefehl) aufgrund IVT-Hö Verkehrstherapie
(Arndt Himmelreich wurde vom Gericht als sachverständiger Zeuge geladen)

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