Hohe Geschwindigkeit im Straßenverkehr – Mithaftung auch bei schwerem Fehler des Unfallgegners
Wer auf deutschen Autobahnen – insbesondere bei Dunkelheit – die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h mit 200 km/h um rund 60 % und damit massiv überschreitet, führt zugunsten seines eigenen schnellen Fortkommens den Spielraum zur Vermeidung eines Unfalls nahezu gegen null zurück.

Eine solche Geschwindigkeit ermöglicht es in der Regel nicht mehr, Unwägbarkeiten in der Entwicklung von Verkehrssituationen rechtzeitig zu erkennen und sich darauf einzustellen. Auch bei einem schwerwiegenden Verkehrsverstoß des Unfallgegners führt dies zu einer Mithaftung, im entschiedenen Fall in Höhe einer Quote von 40 % der Schadenssumme.

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