Ausgehend von dem Bewusstsein, dass in der Bevölkerung eine gestiegene Nachfrage nach spezialisierter Beratung besteht und die Ratsuchenden heutzutage vermehrt davon ausgehen, dass man bestimmte oder besondere Qualifizierungen eines Beraters auch nach außen hin erkennen kann, hat der Vorstand des VdVKA Verband deutscher Verkehrsrechtsanwälte e. V. beschlossen, Rechtsanwälten/ -innen die Möglichkeit zu gewähren, nach Vorliegen bestimmter besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse folgenden Titel erwerben
Zertifizierte/r Verteidiger/-in für Verkehrsstraf- und OWi-Recht (VdVKA e. V.)
Hierfür sind besondere theoretische und praktische Kenntnisse notwendig.
Der Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse erfolgt durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Fachanwaltslehrgang für Strafrecht und / oder Verkehrsrecht.
Ferner muss jeder Antragsteller/ -in gegenüber dem Vorstand des VDVKA nachweisen, dass er/sie innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung seine Fortbildungspflicht nach der Fachanwaltsordnung im Strafrecht und / oder Verkehrsrecht erfüllt hat.
Der Antragsteller/-in muss mindestens über eine dreijährige berufliche Erfahrung verfügen und entsprechend lange als Rechtsanwalt/-in in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sein und innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens 90 verkehrsstrafrechtliche und/oder bußgeldrechtliche Verfahren geführt haben.