1. Kann man als Parkrempler überhaupt Fahrerflucht begehen?
2. Wie verhält man sich als Parkrempler richtig?
a) Feststellungsbereite Person anwesend
b) Keine feststellungsbereite Person anwesend
- Wie groß ist der eingetretene Schaden?
- Ist es Vormittag oder mitten in der Nacht?
- Wie viel Verkehr herrscht?
- In der Nacht 30 Minuten bei einem Schaden von 1.100 DM.
- Bei einem geringfügigen Schaden zehn Minuten.
- Über Tag in der Stadt bei 400 DM Schaden 15 Minuten.
Warten Sie die angemessene Zeit nicht ab, machen Sie sich wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort strafbar.
Eine Ausnahme gilt natürlich, wenn Ihnen das Abwarten nicht zugemutet werden kann.
Beispiel: B fährt mit seiner hochschwangeren Ehefrau C im Auto und streift beim Ausparken ein anderes Fahrzeug. Er wollte gerade die C ins Krankenhaus bringen, die bereits Wehen hat. Er bringt sie sofort ins Krankenhaus, ohne am Unfallort zu warten.
c) Wartezeit abgelaufen
3. Welche Strafe droht nach Fahrerflucht als Parkrempler?
- Ihnen werden drei Punkte in Flensburg verhängt.
- Das Gericht kann die Fahrerlaubnis entziehen, § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB.
- Unter Umständen ist sogar eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis schon während des Strafverfahrens denkbar, §111a Abs. 1 StPO.
- Selbst wenn die Fahrerlaubnis nicht entzogen wird, kann trotzdem ein Fahrverbot verhängt werden, § 44 StGB.
- Es droht eine Verlängerung der Probezeit.
4. Hilft es, wenn ich einen Zettel hinterlassen habe?
5. Sollte ich mich als Parkrempler selbst anzeigen?
6. Was kann ich gegen die Strafe tun?
7. Fazit
- Es gibt keine wirkliche „Bagatellgrenze“ bei der Fahrerflucht. Auch Parkrempler machen sich grundsätzlich strafbar, wenn sie unerlaubt den Unfallort verlassen.
- Nur bei Kleinstschäden, die der Geschädigte offensichtlich nicht verfolgen wird, scheidet die Strafbarkeit aus.
- Ist niemand am Unfallort, müssen Sie eine angemessene Zeit warten. Kommt auch während dieser Zeit niemand, haben Sie sich unverzüglich bei der Polizei oder dem Geschädigten zu melden.
- Ein Parkrempler macht sich auch dann strafbar, wenn er einen Zettel oder eine Visitenkarte hinterlassen hat.
- Es drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren, außerdem Punkte, die Entziehung der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot.
- Parkrempler können bei kleineren Sachschäden außerhalb des fließenden Verkehrs straffrei werden oder eine Strafmilderung erhalten, wenn sie die Meldung innerhalb von 24 Stunden nachholen.
- Wer einen Anhörungsbogen wegen Fahrerflucht erhalten hat, sollte sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.