Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin – Hellersdorf Lichtenberg
Sie sind zu schnell gefahren. Ihnen drohen ein Bußgeld und ein Eintrag von Punkten im Verkehrszentralregister. Wenige Wochen später erhalten Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Oder Sie erhalten ein Schreiben der Polizei in dem Sie als Zeuge oder Beschuldigter vernommen werden sollen, weil Sie sich angeblich unerlaubt vom Unfallort entfernt hätten, also Unfallflucht begangen hätten. Sie können sich aber an keinen Vorfall erinnern.
Selbst wenn der Vorwurf zutrifft, kann es zur Vermeidung von Punkten oder des Fahrverbotes sinnvoll sein, einen Anwalt für Verkehrsrecht in Ihrer Nähe in Hellersdorf oder Lichtenberg aufzusuchen. Mit Hilfe einer Verkehrsrechtsschutzversicherung besteht für Sie kein Kostenrisiko. Ihr Verteidiger übernimmt die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung kostenfrei. Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Termin.
Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin – Hellersdorf Lichtenberg
Bevor Sie selbst antworten, bei der Polizei anrufen oder dorthin gehen, holen Sie sich als Erstes den Rat eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht ein.
Er wird Ihnen die weitere Vorgehensweise erklären und Ihre Verteidigung planen.
Grundsätzlich wird der Fachanwalt Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen.
Einspruch einlegen
Aus der Akte lässt sich z. B. erkennen, ob das verwendete Messgerät ordnungsgemäß geeicht war, das Foto den Fahrer erkennen lässt und die Bedienungsanleitung eingehalten wurde. Selbst wenn die Chancen zunächst schlecht erscheinen, kann sich ein Einspruch für Sie lohnen. Die Frist zur Einlegung eines Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid und gegen einen Strafbefehl beträgt jedoch nur zwei Wochen.
Soweit ein Alkoholverstoß besteht und Ihnen Trunkenheit im Verkehr vorgeworfen wird, können Sie durch begleitende Maßnahmen und Abstinenznachweise das Fahrverbot, die Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis entscheidend verkürzen.
Ein Fahrverbot können Sie vermeiden. Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten und verteidigen.
Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin – Hellersdorf Lichtenberg
Bei einer Unfallflucht kann häufig zu Ihren Gunsten geklärt werden, dass der Unfall für Sie nicht wahrnehmbar war. Die Ermittlungsverfahren und Strafverfahren werden dann eingestellt.
Bußgeldbescheid und Strafbefehl
Bereits aufgrund formeller Mängel kommt es häufig vor, dass das Verfahren eingestellt wird. Es kann auch sein, dass der Vorwurf schon verjährt ist. Über diese Möglichkeiten wird Sie der Anwalt für Verkehrsrecht in Hellersdorf oder Lichtenberg gerne informieren und beraten.
Ihr Anwalt im Verkehrsrecht und Verteidiger wird mit der Unterstützung eines Gutachters z. B. Fehler bei der Geschwindigkeitsmessung ermitteln. Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt hierfür die Kosten des Sachverständigen.
Bei Bußgeldverfahren bestehen eine Reihe von taktischen Möglichkeiten. Damit Ihnen eine Unfallflucht, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, nachgewiesen werden kann, müssen Sie den Unfall wahrgenommen,, bemerkt haben. Wichtig ist, dass Sie frühzeitig einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten, um den Verkehrsunfall aufzuklären.
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