Der Bußgeldbescheid – Was Sie zu Einspruch und Verjährung wissen müssen
- Was ist ein Bußgeldbescheid?
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Über rote Ampel gefahren
- Handy am Steuer benutzt
- Zu geringen Abstand gehalten
- Alkohol am Steuer
- eine Geldbuße,
- Punkte in Flensburg,
- ein Fahrverbot oder
- die Anordnung eines Fahrtenbuchs.
- Einspruch gegen Bußgeldbescheid – lohnt sich das?
- Sie sind das Fahrzeug nicht gefahren.
- Die Messgeräte waren nicht richtig eingestellt oder falsch platziert.
- Der Vorwurf ist bereits verjährt.
- Auf dem Blitzerfoto ist die Person nicht eindeutig erkennbar.
- Die verhängte Strafe ist rechtswidrig. Das kann insbesondere das Fahrverbot oder die Anordnung eines Fahrtenbuchs betreffen.
- Die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt, ist falsch oder unvollständig.
- Kennzeichen oder Namen sind falsch zugeordnet (kleine Schreibfehler ausgenommen).
- Wann verjährt ein Bußgeldbescheid?
- Sie erhalten einen Bußgeldbescheid oder es wird Klage erhoben. Die Verjährungsfrist beginnt neu und beträgt sechs Monate.
- Sie erhalten einen Anhörungsbogen. Die Verjährungsfrist von drei Monaten beginnt nun erneut zu laufen.
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