Geblitzt, keinen Abstand gehalten oder über Rot gefahren: Macht die Behörde Ihnen diesen Vorwurf, leitet sie ein Bußgeldverfahren gegen Sie ein.
Hier erfahren Sie vom Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Berlin, wie das Bußgeldverfahren abläuft und welche Kosten entstehen.
- Ablauf eines Bußgeldverfahrens
- Sie erfahren meist durch einen Anhörungsbogen, dass gegen Sie ein Bußgeldverfahren läuft. Darin müssen Sie Ihre Personalien angeben. Im Übrigen dürfen Sie schweigen, wenn Sie sich selbst oder Angehörige belasten könnten. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht erklärt Ihnen, was in dieser Situation sinnvoll ist.
- Sollte das Verfahren nach der Anhörung nicht eingestellt werden, erhalten Sie im nächsten Schritt einen Bußgeldbescheid. Dort wird Ihnen ein bestimmtes Verhalten (Geschwindigkeitsüberschreitung, über Rot gefahren, Handy am Steuer, zu geringer Abstand,…) vorgeworfen und eine „Strafe“ verhängt. Diese kann von einer Geldbuße über Punkte bis hin zum Fahrverbot reichen.
- Sie können den Bescheid akzeptieren, oder Sie legen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Dafür haben Sie zwei Wochen Zeit.
- Entweder lässt die Behörde das Verfahren nun fallen (dazu kommt es häufig), oder die Sache geht vor Gericht. Hier können Sie erneut aussagen – oder eben nicht.
- Das Gericht spricht Sie entweder frei, oder Sie werden verurteilt.
- Selbst im letzteren Fall können Sie noch per Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung vorgehen.
- Kosten eines Bußgeldverfahrens
- Die Behörde berechnet pauschal 25 € für das Verfahren.
- Hinzu kommen in der Regel 3,50 € für die Zustellung des Bußgeldbescheids.
- Je nach Einzelfall kommen weitere Kosten hinzu. Verlangen Sie oder Ihr Anwalt etwa Akteneinsicht, sind erneut 12 € fällig.
- Zahlen Sie bei geringfügigen Verstößen das Verwarnungsgeld, fallen keine Kosten an.
- Sollte Ihr Einspruch Erfolg haben, trägt die Staatskasse die Gerichts- und Anwaltskosten. Sie haben also nichts zu zahlen. Eine Ausnahme gilt für den Einspruch gegen ein Bußgeld von max. 10 €.
- Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, fragen wir bei Ihrer Versicherung an, ob Sie die Kosten übernimmt. Das ist in der Regel der Fall. Sie müssen dann nichts zahlen.