Das Handy am Steuer ist einer der Spitzreiter unter den Gründen für einen Bußgeldbescheid.
Allerdings ist nicht jede Benutzung des Handys am Steuer verboten. In vielen Fällen lohnt sich daher der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid! Wir haben zahlreiche solcher Verfahren erfolgreich begleitet.
Vor kurzem wurde das relevante Gesetz angepasst. Danach ist das Handy am Steuer in diesen Fällen erlaubt:
- Das Handy wird nicht festgehalten (es empfiehlt sich eine Haltevorrichtung) und
- es wird nur die Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion genutzt oder das Handy kann genutzt werden, indem nur für wenige Augenblicke der Blick von der Straße genommen werden muss (höchstens eine Sekunde). Die bloße Annahme eines Anrufs sowie die Nutzung des Handys als Navi kann also erlaubt sein. Nachrichten dürfen hingegen nicht am Steuer gelesen werden. Auch darf das Ziel nicht während der Fahrt eingetippt werden.
- Das Handy darf am Steuer uneingeschränkt benutzt werden, wenn der Motor ausgeschaltet Allerdings reicht dafür nicht das Abschalten im Rahmen der Start-Stopp-Automatik. Auch die Standby-Funktion eines Elektrofahrzeugs genügt nicht.
Wichtig ist, dass Sie zunächst keine Angaben dazu machen, wofür und wie Sie Ihr Handy am Steuer genutzt haben. Kontaktieren Sie vorher Herrn Dr. Breuer als erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht.