Nach langem politischen Streit ist nun der neue Bußgeldkatalog verabschiedet worden. Dieser sieht an einigen Stellen höhere Strafen vor. Wir erklären die wichtigsten Neuerungen.

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen

Besonders weit reichen die Änderungen bei den Bußgeldern für zu schnelles Fahren. Folgende Beträge werden fällig:

Geschwindigkeitsüberschreitung

Bußgeld innerorts

Bußgeld außerorts

Bis zu 10 km/h

30 €

20 €

11-15 km/h

50 €

40 €

16-20 km/h

70 €

60 €

21-25 km/h

115 €

100 €

26-30 km/h

180 €

150 €

31-40 km/h

260 €

200 €

41-50 km/h

400 €

320 €

51-60 km/h

560 €

480 €

61-70 km/h

700 €

600 €

Über 70 km/h

800 €

  1.  

Regelungen zu Punkten und Fahrverboten bleiben hingegen unverändert.

  1. Falschparken 

Auch die Bußgelder für Falschparker erhöhen sich. Parken Sie in einer Halteverbotszone, fallen 25 € an. Behindern Sie dabei den Verkehr oder bleiben Sie länger als eine Stunde, sind 40 € fällig. Kommt beides zusammen, verlangt die Behörde sogar 50 €.

Parken vor Feuerwehrzufahrten schlägt künftig mit 55 € zu Buche. Behindern Sie dabei ein Rettungsfahrzeug im Einsatz, steigt das Bußgeld gar auf 100 €. Hinzu kommt ein Punkt in Flensburg.

Wer in zweiter Reihe parkt, muss künftig 55 € zahlen. Behindern Sie dabei den Verkehr, fallen 80 € und ein Punkt in Flensburg an.

Gänzlich neu ist das Bußgeld für Falschparken auf einem Ladeplatz für E-Fahrzeuge und Carsharing-Plätze. Es werden 55 € fällig.

  1. Rettungsgasse

Die Durchfahrt durch eine Rettungsgasse kostet Verkehrsteilnehmer künftig mindestens 240 € und ein Fahrverbot von einem Monat. Bei Behinderung des Verkehrs/einer Gefährdung/einer Sachbeschädigung steigt das Bußgeld auf 280 €/300 €/320 €. Hinzu kommen 1-2 Punkte in Flensburg.

 

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