Warum sollen Sie uns mit Ihrer Vertretung beauftragen sollten? – Weil Ihnen unsere Erfahrung aus weit über tausend Bußgeld Verkehrsstrafverfahren und Unfallregulierungen zu Gute kommt.
Dr. Breuer ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein.
Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet sich jährlich fortbilden.
Verkehrsrecht im Alltag
In vielen Bereichen des alltäglichen Lebens ist das Verkehrsrecht sehr wichtig, da sich schließlich jeder an dem Straßenverkehr beteiligt, ob als Fußgänger, Fahrradfahrer oder auch als Autofahrer. Alle Wege und auch Plätze gehören dabei in die Kategorie des Verkehrsrechts, wenn diese jedem Verkehrsteilnehmer zur Verfügung stehen. Nahezu jeder Anwalt wird Sie in Bußgeldsachen und Verkehrsunfällen gerne vertreten. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass für eine erfolgreiche Vertretung und Bearbeitung von Bußgeldverfahren viel Erfahrung und Spezialkenntnisse, auch über die einzelnen Messverfahren notwendig sind. Deshalb ist der Fachanwalt für Verkehrsrecht der einzig richtige Ansprechpartner für Sie.
Auch ein kleiner Trick kann zum Erfolg verhelfen, den der „normale“ Anwalt eben nicht kennt, denn die Folgen für Sie können gravierend sein.
„Macht es Sinn auch dann noch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten, nachdem Ihr Bußgeldverfahren nach einem Einspruch bereits zur Staats- bzw.Amtsanwaltschaft abgegeben wurde?Ja, natürlich! Das Bußgeldverfahren kann vor der Staats- bzw. Amtsanwaltschaft eingestellt werden und eine Hauptverhandlung vor demAmtsgericht vermieden werden. Bitte zögern Sie nicht uns anzurufen, wenn Sie weitere Fragen haben.“
Natürlich arbeiten wir mit versierten Sachverständigen zusammen, die für Sie unabhängig ein Gutachten erstellen, Messverfahren eingehend untersuchen, um einen Messfehler zu Ihren Gunsten zu finden. Wir beraten Sie persönlich und unabhängig. Unsere Spezialisierung auf das Verkehrsrecht, und auf die Vertretung in Bußgeld- und Strafsachen, bietet Ihnen eine anspruchsvolle Verteidigung und das zu den gesetzlichen Gebühren, die auch von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen werden.
Natürlich stehen wir Ihnen bei der Erteilung, dem Verlust oder auch bei der drohenden Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis bei und vertreten Sie gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde.“