GESCHWINDIGKEITSMESSGERÄT ESO ES 3.

verkehrsanwalt blitzer
Verkehrsanwalt Blitzer

Geschwindigkeitsmeßgerät ESO ES 3.0 (mobiler rechnergesteuerter Einseitensensor), Hersteller ESO GmbH, 88069 Tettnang, der Messbereich geht von 10 bis 250 km/h. Die Geschwindigkeitsmessung des betroffenen Fahrzeugs erfolgt nach dem Prinzip der Weg-Zeit-Messung, d. h. die Geschwindigkeit wird aus einer bekannten Weggröße und einer gemessenen Zeit ermittelt

Der Sensorkopf ist nach der Herstellerempfehlung in einer Höhe von 50 bis 70 cm über der Fahrbahnebene parallel zum Fahrbahnverlauf aufzubauen. Die im rechten Winkel über die Fahrbahn verlaufenden Lichtschranken bilden die Messlinie. Die Fotolinie befindet sich 3 m hinter der Messlinie aus Fahrtrichtung des zu messenden Fahrzeugs gesehen. Sie ist eine gedachte Linie, die quer zur Fahrbahn verläuft. Diese muss nachvollziehbar z.B. durch Leitkegel, Reflexfolie, Kreidestriche, Spraydose o.ä. gekennzeichnet und als Fotolinie mindestens in einem Foto zu Beginn der Messung dokumentiert worden sein
Das Gerät ist im Sensorkopf über fünf optische Helligkeitssensoren ausgestattet. Fährt ein Fahrzeug durch die Messstrecke wird bei jedem der fünf Sensoreinheiten ein Helligkeitsdifferenzprofil erfasst, digitalisiert und gespeichert. Aus dem Helligkeitsdifferenzprofil der einzelnen Sensoren wird die Geschwindigkeit durch sog. Triggersignale errechnet. Der ermittelte Geschwindigkeitswert wird nur dann nicht verworfen, wenn die Reihenfolge der Signale plausibel zur Fahrtrichtung ist.
Die Fotodokumentation wird nach einem festgestellten Geschwindigkeitsverstoß mit Verzögerung ausgelöst. Die Fotolinie, die auf die Kamera auszurichten ist, soll sicherstellen, dass das gemessene Fahrzeug hinreichend deutlich fotografisch dokumentiert wird. So wird eine klare Zuordnung der Messung zu einem Fahrzeug, wenn mehrere Fahrzeuge in kurzem Abstand die Messlinie passieren ermöglicht. Das gemessene Fahrzeug befindet sich dann in der sog. „logischen Fotoposition“. Zur Visualisierung der Fotolinie eignen sich insbesondere ortsfeste Markierungen, Farbe Reflexfolie.

MÖGLICHE FEHLERQUELLEN

Infolge einer ungenügenden horizontalen Ausrichtung des Sensorkopfes zum Verlauf des Fahrbahnniveaus kann das Messergebnis zu Ungunsten des Betroffenen beeinflusst werden. Hierdurch kann es zu einer Verkürzung der wirksamen Basistrecke zwischen den einzelnen Sensorköpfen kommen. Um das zu verhindern schreibt die Gebrauchsanweisung eindeutig die Aufstellprozedur unter Verwendung einer speziell hierfür vorgesehenen Neigungswasserwage vor. Bei einer Aufstellung auf weichem Untergrund (Gras, Sand o.ä.) kann es zu nicht beabsichtigten Veränderungen des Neigungswinkels des Sensors kommen.
Ist die als Fotolinie bezeichnete Linie lediglich durch ein sog. „Lübecker Hütchen“ am äußeren Fahrbahnrand gekennzeichnet, fehlt es jedoch bereits an der entsprechenden Linie, da eine solche notwendigerweise aus zwei Punkten besteht, hier jedoch nur ein Punkt der Linie durch das sich am äußeren Fahrbahnrand befindliche Hütchen dargestellt ist. Gemäß den Angaben des Herstellers sollen alle Fahrzeuge mit der Fahrzeugfront an der Fotolinie abgebildet werden.
LASERMESSGERÄT RIEGL FG 21-P
Das Riegl FG 21-P ist ein Handlasermessgerät, welches auf dem Wegstrecken-Zeit-Prinzip beruht. Der Einsatzbereich des Messgerätes erstreckt sich über eine Reichweite von 30- 1000 m. Das Riegl FG 21-P kann auf sowohl von einem Stativ als auch aus der Hand betrieben werden. Die Geschwindigkeit von ´Fahrzeugen wird als Änderung der Entfernung pro definierten Zeitintervall zwischen zwei Laserimpulsen bestimmt. Die Laserimpulse werden von dem anvisierten Fahrzeug reflektiert und wieder empfangen.

Die Visieroptik weist eine 6fache Vergrößerung und der Zielerfassungsbereich ist durch einen äußeren Kreisring in der Zieleinrichtung erkennbar.

In jener kreisförmigen Zielerfassungsmarke darf sich während des gesamten Messvorgangs nur das zu messende Fahrzeug befinden.

Das Gerät darf nur von umfassend geschultem Personal eingesetzt werden. Vor Beginn der Messserie sind verschiedene Tests durchzuführen.

Die verschiedenen Tests erstrecken sich über einen Selbst- und Displaytest sowie einen Test der Visiereinrichtung, bei dem das Gerät auf ein unbewegliches Ziel in genau bestimmter Entfernung gerichtet werden muss. Dem schließt sich der Null-Test an, bei dem das Gerät eine Geschwindigkeit von 0 km/h anzeigen muss.

MÖGLICHE FEHLERQUELLEN

Aufgrund der hohen Messreichweite von bis zu 1000 Meter und der Möglichkeit der freihändigen Messung sind Zuordnungen ein großen Problem bei diesem Messverfahren. Vor allem deshalb weil keine fototechnische Dokumentation des Messergebnisses angefertigt wird. Die Geschwindigkeitsmessung wird nicht mittels eines Fotos, sondern durch die Messbeamten protokolliert. Deshalb ist besonders auf die Einhaltung der Vorgaben für die Protokollierung der Messungen zu achten.

URTEILE:

Amtsgericht Tiergarten

Amtsgericht-Bernau

POLISCAN SPEED (LASERMESSUNG)

Das Messgerät PoliScan Speed des Herstellers VITRONIC basiert auf einer Laserpuls-Laufzeitmessung von zwei Digitalkameras Geschwindigkeitsmessungen durchführt. Es besteht aus einer Messeinheit, einer Bedieneinheit und einem Rotlichtblitz. Bei der Messung werden kurze Lichtimpulse in gebündeltem Strahl ausgesandt. Der Messstrahl tastet einen Fahrbahnbereich in einer Entfernung von ungefähr 10-75 Metern ab. Der vom Objekt reflektierte Strahl wird vom Empfänger des Gerätes aufgefangen und analysiert. Aus der Messung des jeweils zurückgelegten Hin und Rückweges des Laserstrahles wird die Distanz zwischen Sensor und gemessenen Fahrzeug berechnet und damit die Geschwindigkeit.

Das Messgerät kann sowohl stationär als auch mobil eingesetzt werden und kann mehrere Fahrspuren sowie beide Fahrtrichtungen überwachen. Welche Fahrspuren überwacht werden ist von dem Messbeamten vor Beginn der Messung einzustellen.

Das Gerät ist so nah wie möglich zur Fahrbahn auszurichten und auf festem Grund aufzustellen. Vor Beginn der Messung müssen insgesamt vier Tests als fehlerfrei abgeschlossen werden.

MÖGLICHE FEHLERQUELLEN

Ob ein Messfoto schließlich den Geschwindigkeitsverstoss beweist, hängt davon ab, ob die digitale Auswerteschablone korrekt entsprechend der Gebrauchsanweisung über dem Messfpoto liegt.

Das ist nicht der Fall, wenn der Unterrahmen der Auswerteschablone nicht erkennbar unterhalb der Vorderräder liegt, sich zwei Fahrzeuge auf zwei Fahrstreifen befinden und Teile beider Fahrzeuge innerhalt des Auswerterahmens sichtbar sind und sich weder Kennzeichen noch ein Vorderrad innerhalb der Auswertschablone befinden.

Unter besonderer Kritik steht diese Messmethode, weil die Zuordnungssicherheit nicht gewährleistet ist und sobald sich zwei oder mehrere Fahrzeuge der gemessenen Fahrtrichtung auf dem Messfoto befinden eine eindeutige Zuordnung nicht mehr gesichert ist.

URTEILE:

Amtsgericht Tiergarten

TRAFFIPAX SPEEDOPHOT

Es handelt sich um ein Verkehrsradargerät, welches nach dem Doppler-Frequenzsystem arbeitet. Durch einen Hochfrequenz-Generator wird eine Frequenz von 24,125 GHz erzeugt, die über eine Schlitzantenne als elektromagnetische Welle gebündelt ausgestrahlt werden. Gegenstände, die sich im Strahlungsfeld befinden reflektieren einen Teil der Wellen, die von der Antenne wieder empfangen werden. Bewegt sich der Gegenstand zur Antenne, so tritt bei der reflektierten Strahlung eine Frequenzänderung „Dopplereffekt“ ein. Anhand der Veränderung der Frequenzbereiche dessen Geschwindigkeit ermitteln. Eine Kamera sorgt für die Fotodokumentation. Das Gerät kann mobil verwendet werden.

MÖGLICHE FEHLERQUELLEN

Bei Aufbau der Messeinheit ist der richtige Abstand, Aufstellhöhe und Winkel zum Straßenrand einzuhalten. Voraussetzung für die Erzielung einwandfreier Messergebnisse ist die rechtwinklige Aufstellung der Antenne zum Straßenrand bei einer Mindestaufstellhöhe von 40 cm. Zu berücksichtigen ist, dass sich die Radarantenne noch unterhalb der Kamera befindet. Es können Reflexionsfehlmessungen (Knickstrahlreflexionen) entstehen. Bei der Auswertung ist auf eine plausible Position des gemessenen Kraftfahrzeugs zu achten. Ist ein zweites Fahrzeug auf dem Beweisfoto erkennbar. Vor dem Messbeginn und nach jeder Veränderung des Messstandortes und Filmwechsel sind nach einer Stellungnahme der PTB Kalibrier/Testfotos auszulösen. Auch zum Ende des Messfilmes wird ein Testfoto gefordert.

Nach der Gebrauchsanweisung hat der Bediener des Messgerätes das Verhalten des Messgerätes aufmerksam zu verfolgen. Messungen ohne aufmerksame Beobachtung müssen festgehalten werden, da diese bei der späteren Bearbeitung nicht berücksichtigt werden dürfen.

Der Messbedienstete hat jede einzelnen Messung auf Plausbibilität zu überprüfen. Veränderungen im Messumfeld muss der Messbeamte erkennen. Besonderheiten einer Messung sind im Messprotokoll mit Angabe der Bildnummer zu vermerken. Finden sich keine Angaben im Messprotokoll ist der Messbeamten zu befragen, insbesondere wenn er alleine mit der Durchführung der Kontrolle betraut war.

LASER PATROL

Bei dem Lasergeschwindigkeitsmessgerät LaserPatrol werden zur Messung der Geschwindigkeit kurze Laserlichtimpulse ausgesendet und von dem messenden Fahrzeug zum Messgerät reflektiert. Aus der Zeit vom Aussenden bis zum Widereintreffen von Anteilen des Laserlichtimpulses kann in Verbindung mit der konstanten Lichtgeschwindigkeit auf die Entfernung des gemessenen Objektes geschlossen werden. Aus der Entfernungsänderung zwischen den einzelnen Abstandsmessungen kann in Verbindung mit der Zeitspanne auf die Geschwindigkeit des gemessenen Fahrzeuges geschlossen werden. Bei dem Messgerät LaserPatrol werden insgesamt 50 kurze Lichtimpulse ausgesendet.
Zu beachten ist bei dem Lasergeschwindigkeitsmessgerät Laser Patrol, dass sich der Messstrahl in Abhängigkeit von der Entfernung aufweitet. Die vom Hersteller angegebene nominelle Strahlaufweitung beträgt 3 mrad. Dies bedeutet, dass der Messtrahl in 100, Entfernung vom Messgerät einen Durchmesser von 0,3 m aufweist. Die Eichfehlergrenze bei der Prüfung eines solchen Messgerätes beträgt 5 mrad (o,5 m Durchmesser in 100 m Entfernung). Gemäß Vorgaben der PTB ist im normalen Messbetrieb mit einer Aufweitung von 7 mrad zu rechnen (0,7 m in 100 m Entfernung).

MÖGLICHE FEHLERQUELLEN

Fehler bei den eingangs durchzuführenden Tests sind nicht ausgeschlossen. Insbesondere der Test der Visiereinrichtung (sog. Align-Test) ist zu überprüfen. Hierzu ist der Messbeamte als Zeuge zu laden und in der Hauptverhandlung zu befragen. Hier ist ein fest stehender Gegenstand z. B. Verkehrsschild vom Messbeamten in mindestens 135 m Entfernung anzuvisieren. Das Gerät verhält sich hier ähnlich wie der Test der Visiereinrichtung bei dem Riegl LR 90 – 235/P mittels Veränderung der Tonhöhe bei Auftreffen des Laserstrahls auf ein geeignetes Objekt. Wird auf einen reflektierenden Gegenstand geschwenkt muss sich der Ton aus beiden Richtungen gleichermaßen ändern.
Natürlich ist auch auf eine gültige Eichung des Gerätes bei der Messung zu achten.

URTEILE:

Amtsgericht Stralsund

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