Nach § 4 StVG sind bestimmte Verstöße gegen Verkehrsregeln nach einem Punktesystem mit jeweils 1 bis 7 Punkten zu bestrafen.
Welcher Fahrerlaubnisinhaber wie viele Punkte hat, wird beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg zusammengetragen. Bei Erreichen bestimmter Punktestände hat die Fahrerlaubnisbehörde bestimmte Rechtsfolgen auszusprechen. Dies sind insbesondere:
8-13 Punkte: schriftliche Verwarnung und Hinweis auf Aufbauseminar
14-17 Punkte: Verpflichtung zu Aufbauseminar, Hinweis auf Möglichkeit einer verkehrspsychologischen Beratung und Hinweis, dass bei 18 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird
18 oder mehr Punkte: Entzug der Fahrerlaubnis und Sperre von 6 Monaten ab Ablieferung des Führerscheins
Punkte können ab einem Stand von 8 Punkten durch die Teilnahme an einem Aufbauseminar auch abgebaut werden.
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