Anwaltskanzlei – Fachanwalt für Verkehrsrecht – Dr. Hartmut Breuer
Warum sollen Sie uns mit Ihrer Vertretung beauftragen sollten? – Weil Ihnen unsere Erfahrung aus hunderten von Bußgeld und Verkehrstrafverfahren zu Gute kommt.
Dr. Breuer Fachanwalt für Verkehrsrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet sich jährlich fortbilden.
Nahezu jeder Anwalt wird Sie in Bußgeldsachen gerne vertreten. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass für eine erfolgreiche Vertretung und Bearbeitung von Bußgeldverfahren viel Erfahrung und Spezialkenntnisse, auch über die einzelnen Messverfahren notwendig sind. Deshalb ist der Fachanwalt für Verkehrsrecht der einzig richtige Ansprechpartner für Sie.Auch ein kleiner Trick kann zum Erfolg verhelfen, den der „normale“ Anwalt eben nicht kennt, denn die Folgen für Sie können gravierend sein ……