Die Sperrfrist bezeichnet den Zeitraum, in dem die Fahrerlaubnisbehörde demjenigen, dem die Fahrerlaubnis entzogen wurde, keine neue Fahrerlaubnis ausstellen darf. Bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund der Überschreitung der Grenze von 18 Punkten beträgt diese Frist sechs Monate.
Wird die Entziehung der Fahrerlaubnis im Strafurteil ausgesprochen, so sind die sechs Monate das Mindestmaß der Sperre. Dieses Mindestmaß erhöht sich auf ein Jahr, wenn innerhalb der letzten drei Jahre vor dem Urteil bereits einmal die Fahrerlaubnis entzogen wurde.
Das Höchstmaß der Sperre beträgt fünf Jahre, die Sperre kann jedoch in Ausnahmefällen, wenn dieses Höchstmaß zur Abwehr der vom Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht, auch für immer angeordnet werden.
Von Fahrverbote zu Drogen