Wenn Sie in Berlin leben und auf das Autofahren angewiesen sind, dann wissen Sie, wie anstrengend es manchmal sein kann. Es kann auch vorkommen, dass man ein Straßenschild übersieht, zu schnell fährt, vielleicht falsch parkt oder in der Eile ein Rotlicht übersieht.
Ob Geschwindigkeitsüberschreitung oder Falschparken – einen Bußgeldbescheid zu bekommen, ist immer ärgerlich und manchmal auch teuer.
Dem Bescheid einfach Folge zu leisten und zu bezahlen ist in vielen Fällen aber gar nicht nötig, denn dieser kann aus ganz unterschiedlichen Gründen fehlerhaft sein.
Weil viele Menschen Ärger mit den Behörden scheuen, zahlen sie einfach. Ein Vorabgespräch mit einem Anwalt, der auf das Verkehrsrecht spezialisiert ist, lohnt sich auf jeden fall.
Die kostenlose telefonische Ersteinschätzung kann dem betroffenen Verkehrsteilnehmer Klarheit geben, wie vorzugehen ist.
Außerdem muss der Bescheid verständlich formuliert sein – der Adressat muss erkennen können, um welchen Vorfall es geht und Verwechslungen mit anderen Vorkommnissen müssen ausgeschlossen sein.
Je schwerer der Vorwurf, desto präziser müssen die Umstände (also insbesondere Zeit und Ort) beschrieben werden. Andernfalls kann der Bescheid im Einzelfall sogar nichtig sein
Die Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Breuer verfügt über vier Standorte in Berlin.
Von Tempelhof aus erreichen Sie die Kanzleien leicht mit dem Auto oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Dr. Hartmut Breuer berät seit 1998 Mandanten in allen Fragen rund um Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht. Im gleichen Jahr seiner Zulassung gründete Herr Dr. Breuer die Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Breuer. Seit 2009 ist er Fachanwalt für Verkehrsrecht. Zudem ist Herr Dr. Breuer seit 2015 zertifizierter Verteidiger für Verkehrsstraf- und OWi-Recht (VdVKA e. V.). Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten oder wird Ihnen eine Verkehsstrafsache zur Last gelegt? Herr Dr. Breuer berät Sie gerne.