Illegale Straßenrennen waren lange Zeit nur eine Ordnungswidrigkeit. Im September 2017 wurde das illegale Autorennen aber als „verbotenes Kraftfahrzeugrennen“ ins Strafgesetzbuch aufgenommen und ist seitdem eine Straftat. Es drohen hohe Strafen.
In diesem Beitrag erläutern wir Ihnen, was ein illegales Straßenrennen ist und wie Sie sich gegen diesen Vorwurf verteidigen können.
-
Was ist ein illegales Autorennen?
-
Ausrichten eines Kraftfahrzeugrennens
-
Teilnahme an einem Kraftfahrzeugrennen
-
Rennen gegen sich selbst
-
Welche Strafe droht nach einem illegalen Straßenrennen?
-
Illegales Autorennen ohne Beweise – Sie haben gute Chancen
-
Illegales Straßenrennen in der Probezeit – das erwartet Sie
-
Was tun, wenn Ihnen ein illegales Straßenrennen vorgeworfen wird?
-
Fazit
-
Was ist ein illegales Autorennen?
Die Strafbarkeit illegaler Autorennen ist in § 315d des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Dieser stellt mehrere Fälle auf, in denen Sie sich strafbar machen können:
-
Das Ausrichten oder Durchführen eines Kraftfahrzeugrennens (Nr. 1)
-
Die Teilnahme an einem Kraftfahrzeugrennen (Nr. 2)
-
Das „Rennen gegen sich selbst“ (Nr. 3)
§ 315d StGB verbietet also eine ganze Reihe an verschiedenen Handlungen. In den folgenden Abschnitten erläutern wir Ihnen genauer, was es mit diesen drei Fällen auf sich hat.
-
Ausrichten oder Durchführen eines Kraftfahrzeugrennens
Sie müssen gar nicht selbst beim Autorennen mitfahren, um eine Straftat zu begehen. Schon das Ausrichten oder Durchführen eines Kraftfahrzeugrennens ist unter Strafe gestellt.
Ein „Kraftfahrzeugrennen“ setzt dabei mindestens zwei Fahrzeuge voraus, die mit sehr hohen Geschwindigkeiten um die Wette fahren und jeweils zuerst das Ziel erreichen oder die höchste Geschwindigkeit erzielen möchten.
- Der Ausrichter eines solchen Rennens ist derjenige, der es vorbereitet oder organisiert, also der Urheber des Rennens ist. Das „Durchführen“ des Rennens erfasst hingegen Personen, welche das Rennen vor Ort veranstalten und begleiten.
Folgendes Verhalten könnte beispielsweise strafbar sein:
-
Fahrer für das illegale Rennen anwerben
-
die Strecke festlegen und abstecken
-
die Startfahne schwenken
Sollten Sie solche oder ähnliche Handlungen vornehmen, machen Sie sich also strafbar, selbst wenn Sie nicht selbst das Rennen fahren.
-
Teilnahme an einem Kraftfahrzeugrennen
Natürlich verstoßen Sie erst recht gegen das Gesetz, wenn Sie sich an einem solchen Rennen als Fahrer beteiligen. Sie machen sich unter Umständen sogar schon dann strafbar, wenn Sie startklar mit Ihrem Fahrzeug an der Startlinie stehen und das Rennen noch gar nicht begonnen hat!
Übrigens: Auch der Beifahrer eines solchen Rennens kann sich strafbar machen, indem er den Fahrer unterstützt und sich beispielsweise mit ihm am Steuer abwechselt oder als Co-Pilot auftritt.
-
Rennen gegen sich selbst
Vielleicht überrascht es Sie, dass auch ein Einzelner ein „Rennen“ fahren kann. Eigentlich braucht ein Kraftfahrzeugrennen mindestens zwei Teilnehmer. Das ist hier aber ausnahmsweise nicht der Fall, man spricht deshalb auch vom „Rennen gegen sich selbst“ bzw. vom „Allein-Raser“.
Der Allein-Raser macht sich dann strafbar, wenn er mit nicht angepasster Geschwindigkeit grob verkehrswidrig und rücksichtslos fährt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.
Im Einzelnen bedeutet das:
-
Mit „nicht angepasster Geschwindigkeit“ fährt, wer das Fahrzeug nicht sicher beherrscht. Die Geschwindigkeit ist nicht nur der erlaubten Höchstgeschwindigkeit, sondern auch den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten des Fahrers und den Eigenschaften des Fahrzeugs anzupassen.
Beispiel: Sie fahren auf einer Landstraße (100 km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit) 90 km/h. Zu diesem Zeitpunkt schneit es stark und die Straße liegt im dichten Nebel. Ihre Geschwindigkeit ist unter Umständen nicht angepasst.
-
„Grob verkehrswidrig“ meint einen besonders groben Verstoß gegen die Regeln des Straßenverkehrs. Beispiele hierfür sind die doppelte Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung oder das Überfahren einer roten Ampel.
-
„Rücksichtslos“ handelt, wer sich aus eigensüchtigen Beweggründen oder Gleichgültigkeit über die Verkehrsregeln hinwegsetzt. Beispielsweise wäre dies der Fall, wenn Sie unbedingt einen geschäftlichen Termin wahrnehmen wollen und Ihnen die Verkehrsregeln daher egal sind.
-
Zuletzt müssen Sie eine „höchstmögliche Geschwindigkeit“ erzielen wollen. Gemeint ist hierbei eine möglichst hohe Geschwindigkeit unter Berücksichtigung der Verkehrslage, der Wetterbedingungen und Ihres Fahrzeugs. Es geht hingegen nicht darum, die technischen Grenzen Ihres Fahrzeugs auszureizen.
Sie sehen: Die Anforderungen des „Rennen gegen sich selbst“ sind hoch. Sie brauchen daher nicht bei jeder Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit einen Strafverstoß zu befürchten.
-
Welche Strafe droht nach einem illegalen Straßenrennen?
Ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen wird mit einer Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft. Ist es bei dem Rennen zu Zwischenfällen gekommen, kann die Strafe sogar noch härter ausfallen:
-
Wäre es beinahe zu einem Unfall gekommen, kann eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine meist hohe Geldstrafe drohen.
-
Hat der Fahrer beim Rennen eine oder mehrere Personen getötet oder schwer verletzt, erwartet ihn eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahre.
Zusätzlich drohen weitere belastende Folgen:
-
Das Gericht kann Ihren Führerschein vor der gerichtlichen Verhandlung vorläufig nach § 111a der Strafprozessordnung (StPO) einziehen.
-
Bei einer Verurteilung darf das Gericht Ihnen Ihre Fahrerlaubnis endgültig entziehen und gleichzeitig eine Sperre zur Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis anordnen (§§ 69, 69a StGB).
-
Es kann Ihnen stattdessen auch für bis zu sechs Monate verbieten, ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen (§ 44 StGB). Zudem kann Ihr Fahrzeug eingezogen werden (§ 315f StGB).
-
Außerdem entfällt bei einem Verkehrsunfall meist der Versicherungsschutz. Ihr eigener Haftpflichtversicherer wird Sie dann im Rückgriff zur Zahlung des entstandenen Schadens auffordern.
-
Illegales Autorennen ohne Beweise – Sie haben gute Chancen
Gegen den Vorwurf eines illegalen Autorennens können Sie sich oft mit Erfolg verteidigen. Denn die Staatsanwaltschaft muss Ihnen alle Bestandteile der Tat nachweisen können. Kann sie vor Gericht beispielsweise nicht beweisen, dass Sie als Fahrer Höchstgeschwindigkeiten erzielen wollten, scheitert die Strafbarkeit oft.
Vor allem im Fall des Allein-Rasers gibt es viele Verteidigungsansätze:
-
Gerade hier ist schwer nachzuweisen, dass es Ihnen darum ging, unbedingt eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Denn anders als bei einem Rennen gibt es nur selten Absprachen mit anderen Beteiligten. Die Staatsanwaltschaft ist daher auf Indizien angewiesen.
-
Die Staatsanwaltschaft geht schnell von einer „nicht angepassten“ Geschwindigkeit aus, sobald die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde. Das muss aber nicht immer so sein. Mitunter ist eine erfolgreiche Verteidigung gegen diesen Vorwurf deshalb auch oberhalb der Geschwindigkeitsbegrenzung erfolgsversprechend.
Beispiel: Sie fahren auf einer Landstraße 110 km/h bei klarer Sicht und trockener Fahrbahn. Die Staatsanwaltschaft wird Ihnen vor Gericht kaum eine unangepasste Geschwindigkeit nachweisen können.
-
Wenn ein grob verkehrswidriger Verstoß vorliegt, geht die Staatsanwaltschaft meist auch davon aus, dass dieser rücksichtslos geschah. Vor Gericht scheitert dieses Vorgehen dann meist. In folgenden Fällen wäre nämlich beispielsweise nicht von einer rücksichtlosen Fahrweise auszugehen:
Beispiel 1: Sie überholen spontan „grob verkehrswidrig“ und mit überhöhter Geschwindigkeit. Aufgrund eines Augenblickversagens beachten Sie aber nicht, dass Sie unmittelbar vor einer Kurve sind und den Gegenverkehr nicht hinreichend überblicken können (OLG Stuttgart, Az. 3 Rv 25 Ss 606/17).
Beispiel 2: Sie sind aufgrund von Bestürzung, massiver Erregung oder Schrecken nicht Herr Ihrer Sinne.
Daneben gibt es viele weitere Verteidigungsmöglichkeiten. Hier helfen wir Ihnen gerne weiter und beraten Sie kompetent.
-
Illegales Straßenrennen in der Probezeit – was erwartet Sie
Bei einer Verurteilung wegen eines illegalen Straßenrennens handelt es sich meist um einen sogenannten „A-Verstoß“. Die zweijährige Probezeit verlängert sich dann um weitere zwei Jahre.
Außerdem ist der Fahranfänger verpflichtet, an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Dabei sind erneute Theoriestunden und eine Beobachtungsfahrt zu absolvieren.
Haben Sie sich während Ihrer Probezeit bereits Verstöße zu Schulden kommen lassen, drohen weitere einschneidende Maßnahmen wie beispielsweise eine verkehrspsychologische Betrachtung.
-
Was tun, wenn Ihnen ein illegales Straßenrennen vorgeworfen wird?
Hat die Polizei den Verdacht, dass Sie sich strafbar gemacht haben, werden Sie in der Regel zu einer Beschuldigtenvernehmung vorgeladen oder Ihnen wird ein Anhörungsbogen zugeschickt. Sie müssen aber weder der Vorladung folgen noch den Bogen ausfüllen. Wirklich erscheinen müssen Sie nur, wenn die Vorladung direkt von der Staatsanwaltschaft oder einem Richter kommt. Auch dort haben Sie aber das Recht, nicht zur Sache auszusagen.
Von Ihrem Schweigerecht sollten Sie auch unbedingt Gebrauch machen. Suchen Sie sich vor Ihrer Aussage einen erfahrenen Anwalt! Polizei und Staatsanwaltschaft sind „Profis“ auf ihrem Gebiet und auch Sie sollten sich deshalb zwingend einen Profi zu Hilfe holen. Mit einem guten Verteidiger lässt sich der Tatverdacht oft schon im Ermittlungsverfahren ausräumen oder eine Einstellung des Verfahrens erreichen. Auch wenn das nicht gelingt, begleitet Ihr Anwalt Sie im weiteren Prozess und erstreitet das bestmögliche Ergebnis.
-
Fazit
-
Wer ein illegales Autorennen organisiert, vor Ort durchführt oder an einem solchen Rennen teilnimmt, macht sich strafbar. Das gilt unter Umständen auch für „Allein-Raser“.
-
Bei einem illegalen Fahrzeugrennen droht Geld- oder Freiheitsstrafe. Kommt es beim Rennen zu gefährlichen Situationen, Verletzten oder gar Toten, kann die Strafe erheblich verschärft werden.
-
Außerdem drohen in der Probezeit weitere Folgen wie der Besuch eines Aufbauseminars und eine Verlängerung der Probezeit.
-
Einer Vorladung zur Polizei müssen Sie nicht Folge leisten. Sie haben das Recht, keine Aussage zu machen.
-
Der Vorwurf des illegalen Straßenrennens lässt sich oft gut aus der Welt schaffen. Versuchen Sie dies aber niemals allein, sondern nehmen Sie sich stets einen erfahrenen Verteidiger!